AGB´s
Allgemeine Geschäftsbedingungen vom Ausbildungszentrum Staab
nachfolgend „Veranstalter“ oder „Auftragnehmer“ genannt
Arsterdamm 72a, 28277 Bremen,Tel:01767698526,Mail:Michael@az-staab.de
1.Geltungsbereich
(1.1.1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des
Veranstalters/Auftragnehmers nach diesem Vertrag mit seinem jeweiligen Vertragspartner, im Weiteren
„Teilnehmer“, „Auftraggeber“ oder „Kunde“ genannt.
(1.1.2) Das Ausbildungszentrum Staab (und die in Ihrem Auftrag bevollmächtigten
handelnden Personen), im Weiteren als „Veranstalter“ oder „Auftragnehmer“ bezeichnet, wird auf Basis
Ihrer Dienstleistungen und Schulungen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
tätig. Sie sind wesentlicher Bestandteil jedes mit ihr abgeschlossenen Vertrages und/oder vereinbarten
Leistung, auch ohne ausdrückliche Vereinbarung.
(1.1.3) Die Leistungen vom Ausbildungszentrum Staab werden gemäß 1.1.2.
ausschließlich auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht. Abweichende,
entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, insbesondere die eines
Auftraggebers, werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sein denn, ihrer Geltung wurde
ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(1.1.4) Einzelvertragliche Abweichungen, Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit
der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter/Auftragnehmer.
(1.2.1.) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden über die seitens des Veranstalters genutzten
Medien, insbesondere jedoch über die Internetpräsenz, bekannt gemacht. Gleichzeitig oder ergänzend kann
der Veranstalter/Auftragnehmer diese seinen Kunden/Auftraggebern im Vorfeld auch per Schriftform (Email
ist zureichend) zur Verfügung stellen, spätestens muss dies jedoch zum nächsten Vertragsabschluss per
Hinweis auf die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und hier mindestens durch die Angabe „es gelten
die jeweils gültigen Geschäftsbedingungen“ erfolgen. Dies erfolgt insbesondere bei Vertragsabschlüssen,
die in telefonischer, schriftlicher (Email ist zureichend) oder sonstiger persönlicher Form erfolgen. Sie gelten
als genehmigt, wenn der Kunde/Auftraggeber der bereits bestellten Leistung nicht schriftlich Widerspruch
gegen die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhebt. Der Kunde/Auftraggeber muss den
Widerspruch innerhalb von 10 Werktagen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter in
Schriftform (Email ist zureichend) absenden.
(1.2.2.) Dem Kunden/Auftraggeber werden für eine bereits bestellte Leistung im Falle der Änderungen der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieselben rechtzeitig vor Stattfinden der Leistung ohne schuldhaftes
Verzögern fristgerecht nach erfolgter Änderung ebenfalls mindestens mit dem unter 1.2.1. aufgeführten
Hinweis, vorzugsweise aber auch in Schriftform mitgeteilt und zur Verfügung gestellt.
Widerspricht der Kunde/Auftraggeber der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen – auch „neue“
oder „aktuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen“ genannt – innerhalb der benannten Frist von 10
Werktagen nicht in der benannten schriftlichen Form, gelten entsprechend die neuen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
(1.2.3.) Kann einem Kunde/Auftraggeber die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingung durch den
Veranstalter/Auftragnehmer nicht mehr innerhalb der benannten Frist von 10 Werktagen vor Erbringung
der Leistung zur Verfügung gestellt werden und/ bzw. erfolgt dies in einer kürzeren Frist, gelten für den
Kunden/Auftraggeber die bei Vertragsabschluss gültigen Geschäftsbedingungen, es sei denn, der
Auftraggeber hat sein Einverständnis für die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für diese
betroffene Leistung explizit und in Schriftform (Email ist zureichend) erteilt.
(1.2.4.) Für nächstfolgende Leistungserbringungen gelten die zu diesem Zeitpunkt gültigen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Ein erneutes Widerspruchsrecht erfolgt nicht.
2.Vertragsgegenstand
(2.1.1.) Der Veranstalter/Auftragsnehmer bietet unter anderem Berufs- und Weiterbildungen sowie
Schulungen im Rahmen der Berufskraftfahrerweiterbildungen an samt angrenzender und ergänzender
Bereiche wie Fahreinweisungen, Gabelstaplerschulungen- und Pflichtunterweisungen,Fahrsicherheitstrainings,
Auswertungen und Analysen von Fahrerdaten auf Basis von
Flottenmanagementsystemen sowie Unternehmens, – Fuhrpark- und Fahrerbetreuung auf Basis von
individuell auf den Kunden zugeschnittene Dienstleistungen.
Diese können sowohl aus schriftlichen, theoretischen Bestandteilen bestehen als auch aus Bestandteilen mit
Praxisbezug.
(2.1.2.) Das jeweils aktuelle Leistungsportfolio wird durch den Veranstalter über die genutzten Medien wie
Internetpräsenz, Produktbroschüren oder sonstig anderweitige genutzte Medien zur Verfügung gestellt und
gilt jeweils in der aktuellen Form und Fassung in Verbindung mit diesen bzw. den aktuell gültigen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2.2.1.) Grundlegender Gegenstand und Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter/ Auftragnehmer
und Kunde/Auftraggeber ist die Auftragsbezeichnung der bestellen Leistung. Insbesondere wird vereinbart*:
a)Leistungsbeschreibung
b)Leistungsbeginn und Dauer
c)Voraussichtlicher Ort der Erbringung der Leistung
d)Kosten und Zahlungsmodalitäten sowie Fristen
e)Sonstiges, individuelle Absprachen zwischen Veranstalter/Auftragnehmer
und Auftraggeber
*vorbehaltlich etwaiger erforderlicher Änderungen durch Absprache zwischen Veranstalter/Auftragnehmer und Auftraggeber oder
unvorhersehbarer oder planungserforderliche Änderungen durch den Auftragnehmer.
3.Zustandekommen des Vertrages
(4.1.) Anmeldungen zu Schulungen und seitens des Veranstalters/Auftragnehmers angebotenen Leistungen
können telefonisch, schriftlich, persönlich oder online vorgenommen werden. Punkt 3.1. und 3.2. gelten
entsprechend.
(4.2.) Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
(4.3.) Der Veranstalter/Auftragnehmer behält sich vor, ausschließlich aus sachlich erforderlichen und
begründeten Ausnahmen, abweichend davon zu verfahren
5.Vertragsdauer und Zahlungsmodalitäten
(5.1.) Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
(5.2.) Die Teilnahme- oder sonstig fällige Gebühr für Schulungen oder anderweitige Leistungen im Rahmen
des Leistungsportfolios sowie gemäß ggf. individuell abweichender Vereinbarungen für Leistungen richtet
sich nach der jeweiligen Preisübersicht des Veranstalters/ Auftragnehmers in der jeweils gültigen Fassung
zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bzw. über die per Auftragsbestätigung und/oder Rechnung zu
entrichtende Vergütung. Im Weiteren gilt Punkt 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(5.3.) Die Teilnahme- / Schulungs- und/oder sonstigen Dienstleistungsgebühren sowie sämtliche sonstigen
in Verbindung mit der Dienstleistung stehenden Zahlungen sind mit Rechnungsstellung sofort ohne jeden
Abzug zur Zahlung fällig und werden in der Regel – je nach erteilten Lastschrift/ SEPA Mandat – innerhalb
von sieben (in Zahl 7) Kalendertagen nach Rechnungstellung im Abbuchungsverfahren von dem
angegebenen Konto abgebucht.
Im Falle eines nicht erteilten Lastschrift-/ SEPA Mandates sind sämtliche Zahlungen sofort und ohne jeden
Abzug zur Zahlung innerhalb von sieben (in Zahl 7) Kalendertagen fällig und müssen bis zu diesem Zeitpunkt
auf dem Konto des Veranstalters/ Auftragnehmers eingegangen sein.
(5.4.)
Abweichungen bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung des
Veranstalters/Auftragnehmers.
(5.5.) Es obliegt dem Veranstalter/Auftragnehmer, abweichend zu verfahren und mit dem
Kunden/Auftraggeber anderweitige Zahlungsmodalitäten und Fristen zu vereinbaren.
(5.6.) Bei Überschreitung der Zahlungstermine und Fristen, steht es dem Veranstalter/ Auftragnehmer frei,
ohne weitere Anmahnung oder Mahnung im Vorfeld, einen Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2%
geltend zu machen. Bei andauernder Nichterfüllung der Zahlung durch den Kunden/Auftraggeber kann der
Veranstalter/ Auftragnehmer die Verzugszinsen entsprechend der rechtlichen Vorgaben und Empfehlungen
gemäß aktueller Rechtsprechung höher entsprechend ausfallen lassen. Das Recht zur Geltendmachung eines
darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
(5.7.) Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter/Auftragnehmer durch ausdrücklichen
Wunsch des Kunden/Auftraggebers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
(5.8.) Sämtliche Leistungen des Veranstalters/Auftragnehmers verstehen sich gemäß gesetzlicher Vorgabe
entsprechend inklusive/ exklusive der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in Höhe von
derzeit 19%. Eine gesetzliche Änderung der Höhe und Art der Umsatzsteuer (oder auch Mehrwertsteuer)
löst keine Unwirksamkeit oder Änderungspflicht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus und löst keinen
Anspruch auf Widerspruch gemäß Punkt 1.2. aus.
6. Preise und Vergütung
(6.1.) Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Schulung oder sonstigen Leistung im Rahmen
des Leistungsangebots des Veranstalters/Auftragnehmers gültigen Preise.
(6.2.) Die Preise für Schulungen schließen die grundsätzlich erforderlichen Schulungsunterlagen sowie die
notwendige Nutzung der technischen Einrichtungen und Systeme in den Schulungsräumen mit ein.
(6.3.) Im Übrigen sind alle sonstigen Kosten im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Schulung oder
Dienstleistung, wie beispielsweise Fahrt, – sonstige Verpflegungs- und Übernachtungskosten sowie
zusätzlich gewünschte Lernmaterialien vom Kunden/ Auftraggeber selbst zu tragen.
(6.4.) Eine nur zeitweise Teilnahme an Schulungsveranstaltungen, sonstigen Weiterbildungen oder
Dienstleistungen
oder eine verpasste Schulungsveranstaltung berechtigen nicht zu einer
Gebührenminderung oder einer Wiederholung des Kurses oder anderweitig gebuchten Dienstleistung.
(6.5.) Die Preise verstehen sich gemäß 5.8. zuzüglich der jeweiligen gültigen Mehrwertsteuer, es sei denn,
die Mehrwertsteuer ist nach ausdrücklichen Angaben in der Preisliste oder der Auftragsbestätigung oder
Rechnung bereits im ausgewiesenen Preis enthalten.
7. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommene Leistungen
(7.1.) Der Leistungsumfang richtet sich jeweils nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem
Veranstalter/Auftragnehmer und Kunden/ Auftraggeber.
(7.2.) Werden einzelne Leistungen durch einen Kunden/Auftraggeber nicht in Anspruch genommen und dies
nicht mindestens 14 Kalendertage vor Erbringung der Leistung dem Veranstalter/Auftragnehmer in
Schriftform mitgeteilt (Email ist zureichend), ist der Veranstalter/Auftragnehmer berechtigt, ist die volle
Gebühr (50%) der vereinbarten Leistung zu erbringen.
(7.2.1.) Es obliegt allein dem Veranstalter /Auftragnehmer, davon abweichend zu agieren und individuelle
Absprachen und Vereinbarungen mit dem Kunden/Auftraggeber zu treffen.
(7.3.) Werden einzelne Leistungen durch einen Kunden/ Auftraggeber nicht in Anspruch genommen und
dies nicht mindestens 7 Kalendertage vor Erbringung der Leistung dem Veranstalter/Auftragnehmer in
Schriftform mitgeteilt (Email ist zureichend), ist der Veranstalter/Auftragnehmer berechtigt, ist die volle
Gebühr (100%) der vereinbarten Leistung zu erbringen.
(7.3.1.) Es obliegt allein dem Veranstalter /Auftragnehmer, davon abweichend zu agieren und individuelle
Absprachen und Vereinbarungen mit dem Kunden/Auftraggeber zu treffen.
(7.4.) Sofern der Kunde die nicht mögliche Inanspruchnahme der Dienstleistung bis spätestens 14
Kalendertage dem Veranstalter/Auftragnehmer gegenüber in Schriftform (Email ist zureichend) mitteilt, hat
er einmal die Möglichkeit, die gebuchte Veranstaltung oder Dienstleistung auf einen neuen Termin
umbuchen. Es obliegt dem Veranstalter/Auftraggeber, auch bei Absagen/ Nichtinanspruchnahme einer
gebuchten und vereinbarten Leistung durch Einzelne diese Frist auch zu Gunsten des Kunden/ Auftraggebers
zu verkürzen.
(7.5.) Bei Nichtteilnahme eines einzelnen oder mehreren Teilnehmern an der vereinbarten Schulung oder
Dienstleistung haftet der Kunde/Auftragnehmer für die nicht teilnehmende Einzelperson/ Einzelpersonen.
(7.6.) Dem Kunden/Auftraggeber wird das Recht eingeräumt, ohne Mehrkosten eine Ersatzperson für die
Teilnahme an der von ihm gebuchten Schulung oder Dienstleistung zu stellen. Nimmt der neue Teilnehmer
an der gebuchten Veranstaltung/ Schulung oder sonstigen Dienstleistung nicht teil, ist für diesen Teilnehme
durch den Kunden/Auftraggeber die volle Gebühr fällig.
(7.7.) Im nachgewiesenen oder durch den Kunden/Auftraggeber glaubhaft versicherten und vom
Veranstalter/Auftragnehmer bestätigten Krankheitsfall oder beim Vorliegen höherer Gewalt stellt der
Veranstalter/ Auftragnehmer die vereinbarte Leistung nicht in Rechnung. Gleiches gilt für einen kurzfristig
aufgetretenen Verhinderungsgrund wie durch Krankheitsfall oder höhere Gewalt durch den Teilnehmer
selbst. Prinzipiell ist der Krankheitsfall nachzuweisen.
(7.7.1.) Es obliegt dem Kunden/Auftraggeber, auch in diesem Fall zu versuchen, noch eine Ersatzperson für
die gebuchte Leistung zu stellen.
8. Anmeldungen
(8.1.) Anmeldungen zu Schulungen und seitens des Veranstalters/ Auftragnehmers angebotenen Leistungen
können telefonisch, schriftlich, persönlich oder online vorgenommen werden. Punkt 3.1. und 3.2. gelten
entsprechend.
(8.2.) Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
(8.3.) Der Veranstalter/Auftragnehmer behält sich vor, ausschließlich aus sachlich erforderlichen und
begründeten Ausnahmen, abweichend davon zu verfahren.
9. Kündigungen und Stornierungen
(9.1.) Die Vereinbarung gemäß Auftragsbestätigung und der damit einhergehende verbindliche Vertrag/
verbindlich bestätigte Leistung zwischen Kunde/Auftraggeber und Veranstalter/Auftragnehmer für eine ein-
bis
mehrtägige Schulung, Weiterbildung oder sonstige Dienstleistung kann durch den
Veranstalter/Auftragnehmer bis spätestens 14 Kalendertage vor Erbringung und Inanspruchnahme der
vereinbarten Leistung gekündigt/storniert werden, insbesondere wenn:
- eine zu geringe Teilnehmerzahl eine wirtschaftliche Durchführung der Veranstaltung/ Dienstleistung
nicht erlaubt - andere triftige sachliche Gründe nachweisbar dem entgegenstehen
- Der Kunde/Auftraggeber mit Zahlungen für andere/vorherige Leistungen unverhältnismäßig im Verzug
ist, im besonderem wenn dadurch bereits ein wirtschaftlicher Schaden für den
Veranstalter/Auftraggeber entstanden ist.
(9.2.) Eine kurzfristige – innerhalb der 14-Tage-Frist vor Leistungserbringung – ausgesprochene Kündigung,
Stornierung Verschiebung der Veranstalter/Auftragnehmer ist zulässig, wenn:
- einer oder mehrere Referenten z.B. durch Krankheit verhindert sind
- bei höherer Gewalt
- bei kurzfristig vor Beginn der Leistungserbringung mitgeteilten Verhinderung von mindestens
zweidrittel (in Zahl 2/3) der Teilnehmer. Dies gilt nur in Verbindung mit Schulungsveranstaltungen - sonstige sachliche Gründe, die der Durchführung der Leistung oder Schulung entgegenstehen und dem
Veranstalter/Auftraggeber einen wirtschaftlichen oder sonstigen nicht zumutbaren Schaden zuführen
würden.
(9.3.) Im Falle der Kündigung durch den Kunden/Auftraggeber hat diese zum Zwecke der Wirksamkeit
schriftlich zu erfolgen. Die Kündigung muss spätestens 14 Kalendertage vor Beginn der Leistung bei der
MRV Martin Rolfes Verkehrsakademie GmbH einzugehen. Email ist zureichend.
(9.4.) Auch im Falle der form- und fristgerechten Kündigung durch den Kunden kann eine
Bearbeitungsgebühr bis zu 50,00 EUR zzgl. MwSt. von der MRV Martin Rolfes Verkehrsakademie GmbH
erhoben werden.
10. Referentenschutz
(10.1.) Das Ausbildungszentrum Staab behält sich bei allen Schulungen, Veranstaltungen
und Dienstleistungen vor, Ersatzreferenten oder Ersatztrainer einzusetzen, die Inhalte geringfügig zu
modifizieren sowie (mit rechtzeitiger Vorankündigung) Termin- und Ortsverschiebungen vorzunehmen.
(10.2.) Kann der Kunde/Auftraggeber und insbesondere hier der Teilnehmer selbst infolge einer
Terminverschiebung die Veranstaltung nicht wahrnehmen oder die Dienstleistung nicht erhalten, steht ihm
das Recht zur Umbuchung auf einen neuen Termin desselben Kurses oder der vereinbarten Leistung zu,
unbeschadet bereits erfolgter Umbuchungen.
11. Rechte an Kurs/ Seminar und Dienstleistungsunterlagen- /Software
(11.1.) Das Ausbildungszentrum Staab behält sich alle Rechte an den Veranstaltungs- und
Schulungs- sowie sonstiger Unterlagen und Schulungssoftware sowie Präsentationen vor. Ohne vorherige
schriftliche Genehmigung des Ausbildungszentrum Staab ist jede
Reproduktion/Vervielfältigung von Veranstaltungsunterlagen sowie Schulungssoftware, auch auszugsweise,
in jedweder Form (Fotokopie, Mikrofilm, Ton- und Bildaufnahmen jeglicher Art, unter Verwendung
elektronischer Systeme oder mit anderen Verfahren), insbesondere auch zum Zwecke eigener
Unterrichtsgestaltungen, unzulässig. Im Übrigen gelten die Regelungen des Urheberrechts, Strafrechts, des
Bürgerlichen Gesetzbuches, etc.
12. Haftung
(12.1.) Soweit nicht ausdrücklich zugestanden, sind Haftungsansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund,
ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Schäden, die nicht an den vom Kunden gestellten
Fahrzeugen selbst entstanden sind. Das Ausbildungszentrum Staab haftet auf
Schadensersatz und Ersatz der vergeblichen Aufwendungen nur bei Vorsatz oder nachgewiesener grober
Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
(12.2.) Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus Übernahme einer Garantie oder eines
Beschaffungsrisikos, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund zwingender
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder sonstiger zwingender Haftung und bei der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatz für Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch
auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder Fahrlässigkeit
vorliegt. Eine Änderung der Beweislast ist mit vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(12.3.) Soweit der Kunde/Auftragnehmer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person
des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, sind etwaige
Schadensersatzansprüche gemäß Absatz 12.1. weiter wie folgt eingeschränkt: keine Haftung besteht für
mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn, sofern die Haftung nicht durch Vorsatz
oder das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft begründet wird.
(12.4.) Bei Veranstaltungen in Räumen und auf Grundstücken Dritter haftet das Ausbildungszentrum Staab gegenüber den Teilnehmern
nicht bei Unfällen und Verlust oder Beschädigung des Eigentums.
(12.5.) Für den Verlust von Daten haftet das Ausbildungszentrum Staab nur in dem
Umfang, den der Kunde auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung nicht hätte vermeiden können.
13. Durchführungsabweichung
(13.1.) Das Ausbildungszentrum Staab behält sich vor, Seminar- und Trainingsinhalte und
Anleitungen zu überarbeiten sowie Termine oder Durchführungsorte zu ändern.
14. Allgemeines
(14.1.) Zusätzliche und abweichende sowie ergänzende Vereinbarungen – einschließlich des Verzichts auf
diese Schriftformklausel – bedürfen der Schriftform.
(14.2.) Der Kunde erklärt sich mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden, soweit
dies für den Zweck dieses Vertrages erforderlich ist.
15. Schlussbestimmungen
(15.1.) Der Veranstalter/Auftragnehmer und der Kunde/Auftraggeber sind sich einig, bei der
Geltendmachung von Rechten eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen, sie werden dabei die jeweilige
besondere Situation des Vertragspartners berücksichtigen.
(15.2.) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und Bestimmungen aus den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Bedingung im
Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bedingung durch eine ihr im
wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.
(15.3.) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ist 28277 Bremen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Diese
Gerichtsstandsvereinbarungsklausel bezieht sich ausschließlich auf den Geschäftsverkehr mit Kaufleuten
und Unternehmen. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtstand.
16. Gültigkeit
(16.1.) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ab dem 19. April 2025 gültig
